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Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.

Die Gemeindeversammlungs-Broschüren (Anträge und Weisungen) werden in der Regel spätestens 14 Tage vor der Versammlung jeder Haushaltung zugestellt.

Aufgaben:Gemeindeversammlungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt, nämlich:

Im Juni: Zur Abnahme der Jahresrechnung des Vorjahres

Im Dezember: Zur Abnahme des Voranschlags und zur Festsetzung des Steuerfusses für das Folgejahr


Aufgaben nach Bedarf:

  • Bewilligung von Krediten
  • Erlasse und Änderung von Verordnungen
  • Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
  • Beschluss über Grundstückgeschäfte
  • Behandlung von Initiativen
Voraussetzungen:Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Lufingen ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt.
Nächste Gemeindeversammlungen:
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Letzte Gemeindeversammlungen:
Datum Lokalität Kontakt
23. Jan. 2012 19:00 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch
2. Dez. 2011 19:00 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch
1. Nov. 2011 19:00 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch
28. Juni 2011 19:00 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch
3. Dez. 2010 19:00 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch
21. Juni 2010 19:30 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch
4. Dez. 2009 19:00 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch
22. Sept. 2009 19:30 Uhr Primarschulhaus Gsteig gemeindeschreiber@lufingen.ch

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