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Sperrgut

Sperrige, brennbare Materialien gelten als Sperrgut und müssen für die Abfuhr mit Sperrgutmarken versehen werden.

Sperrgutmarken verkauft die Gemeindeverwaltung.

bis 5kg = 1 kleine Sperrgutmarke
bis 10kg = 2 kleine Sperrgutmarken
bis 15kg = 3 kleine Sperrgutmarken
bis 25kg = 1 grosse Sperrgutmarke

Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgeld verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Gebühren

kleine Marke à 1..80 / grosse Marke à 8.40
Sperrgut

Regelmässige Abfuhr