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Tierische Abfälle

Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle der Gemeinde Oberembrach. Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim-)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken. Der Schlüssel für die Sammelstelle kann während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Lufingen abgeholt werden.

Sammelstellen

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