Hauskehricht, Betriebskehricht, Sperrgut
bis 7.00 Uhr bereitstellen |
Jeden Montag Ausnahmen: Ostermontag, 09.04.2012 verschoben auf: Dienstag, 10.04.2012 Pfingstmontag, 28.05.2012 verschoben auf: Dienstag, 29.05.2012 Hauskehricht wird nur mitgenommen, wenn er in den offiziellen, gebührenpflichtigen IGKSG-Säcken bereitgestellt wird. Sperrige brennbare Materialien gelten als Sperrgut und müssen für die Abfuhr mit Sperrgutmarken versehen werden. Sperrgutmarken verkauft die Gemeindeverwaltung. - Bis 5 kg = 1 kleine Sperrgutmarke
- Bis 10 kg = 2 kleine Sperrgutmarken
- Bis 15 kg = 3 kleine Sperrgutmarken
- Bis 25 kg = 1 grosse Sperrgutmarke
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| E-Mail | | einwohnerkontrolle@lufingen.ch |
| Materialien | | Hauskehricht, Betriebskehricht, Sperrgut |
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