AHV-Zweigstelle
- Auskunftserteilung zur AHV und IV
- Altersrenten- und IV-Anmeldung
- Anmeldung Selbständige und Nichterwerbstätige
- Abklärung betreffend Zusatzleistungen, Familienzulagen und Hilflosenentschädigung
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung (ca. 6 Monate vorher) erforderlich ist.
Weitere Informationen und Formulare zum Download finden Sie unter: http://www.svazurich.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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