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Entsorgung

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in IGKSG-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter zur Büssung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Kontakt

Entsorgung
Mülistrasse 11
8426 Lufingen
Tel. 043 204 20 40
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Nummer Name Inkrafttreten
730.1 Abfallverordnung 1. Januar 1994