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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • evtl. Zivilschutzdienstbüchlein (falls Sie Zivilschutzdienst leisten)


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Um bei einem Weg- resp. Umzug Ihren Strom ablesen lassen zu können, wenden Sie sich bitte an:

EKZ des Kantons Zürich, hier klicken

Preis

gratis

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