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Abfall- und Reststoffentsorgung

Die Gemeinde ist gemäss kantonalem Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Montag ab 07.00 Uhr eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in IGKSG-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Entweder die Säcke einzeln bereitstellen oder in die mit "Haushaltkehricht" bezeichneten Container werfen. Für den Gewerbekehricht werden nur Container mit Gebührenplomben entleert. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr.


Kehrichtsackgebühren:
  • 17lt-Sack Fr. 0.95
  • 35lt-Sack Fr. 1.80
  • 60lt-Sack Fr. 2.70
  • 110lt-Sack Fr. 4.20


Jährliche Grundgebühr
  • Einfamilienhaus Fr. 105.-
  • Wohnung ab 3 Zimmer Fr. 95.-
  • Wohnung bis 2 1/2 Zimmer Fr. 80.-
  • Geschäftsbetrieb Fr. 105.-
  • Hofsiedlung (Abfuhr 1 x monatlich) Fr. 50.-

Die Kontroll-, Umtriebs- und Entsorgungsgebühr für ungültige Kehrichtsäcke, Gebinde etc. beträgt pro Kontrolle und Sackeinheit (Gebindeeinheit) Fr. 100.-.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Entsorgungs-Plan, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert und kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
730.1 Abfallverordnung 1. Januar 1994