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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Seit 1. Januar 2016 ist für die Berechnung und Auszahlung die SVA Zürich zuständig. Falls Sie jedoch Fragen oder Probleme haben, dürfen Sie sich auch weiterhin an die Gemeindeverwaltung wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Anmeldeformular finden Sie direkt bei der SVA Zürich (PDF), oder als Online-Formular.

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