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Adress- und Personenauskünfte

Möchten Sie eine Adresse einer alten Schulkollegin oder eines alten Schulkollegen wissen?
Gemäss Datenschutzgesetz vom 1. Januar 1995 dürfen Adress- und Personenauskünfte nur auf schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet werden.

Adressauskunft, ohne Interessennachweis, Fr. 15.00
(beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Datum Zu- und Wegzug)

Personenauskunft, nur mit Interessennachweis, Fr. 30.00
(beinhaltet zusätzlich Zu- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort)

Leider können wir Ihnen keine telefonischen Auskünfte abgeben!

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