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Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalt

Die Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte bekommen Sie auf der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Land der einzuladenden Person. Der einladenen Person wird die Verpflichtungserklärung von der Botschaft zugestellt. Mit dem vollständig ausgefüllten Formular kommen Sie bei uns am Schalter vorbei.

Wir sind verpflichtet die finanzielle Situation der einladenen Person abzuklären (Vermögen von mindestens Fr. 30'000.--; keine offenen Betreibungen). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.

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