Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalt
Wir sind verpflichtet die finanzielle Situation der einladenen Person abzuklären (Vermögen von mindestens Fr. 30'000.--; keine offenen Betreibungen). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 204 20 40 | Kontaktformular |