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Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der Gemeinde entsprechend registrieren lassen hat.


Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgführt von:

Ludwig Oesch-Brändli
Dorfstrasse 115
8424 Embrach
Tel.: 01 865 23 83


Die massgebenden Vorschriften und Merkblätter erhalten Sie bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, Thurgauerstrasse 58, 8050 Zürich (Tel. 044 308 21 11 oder unter www.gvz.ch).

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