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Hundesteuer

Hundehalter/innen melden ihre Hunde die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an. (§21 HuG)

Die Abgabegebühr beträgt für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund Fr. 130.-- (Preisanpassung im Jahr 2018).
Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte. (§23 Abs. 3 HuG)

Die Hundehalter erhalten im ersten Quartal die entsprechende Rechnung.

Meldepflicht an die Gemeinden sowie an die AMICUS
Wie bis anhin sind die Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Gemeinde anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS zu melden (www.amicus.ch, Tel.: 0848 777 100).

Nützliche Informationen
Hunde-Codex
Merkblätter und Infobroschüren

Zugehörige Objekte