Arbeitslosigkeit
RAV in Bülach, Feldstrasse 95, 8180 Bülach, Tel. 043 259 63 00.
MO - FR 08.30 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr, Mittwochmorgen geschlossen
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst ab dem Anmeldedatum beim RAV geltend gemacht werden kann. Melden Sie sich darum möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) beanspruchen, persönlich beim RAV.
Nehmen Sie folgende Unterlagen für Ihre Anmeldung beim RAV mit:
- AHV-Ausweis-Kopie (beidseitig kopieren)
- Schweizer BürgerInnen: Kopie Niederlassungsausweis
- AusländerInnen: Ausländerausweis-Kopie
- komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
- Kopie des Kündigungsschreibens
- Bewerbungen während der Kündigungsfrist
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariates für Wirtschaft (Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung)www.treffpunkt-arbeit.ch oder www.awa.zh.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 043 204 20 40 | Kontaktformular |