Kopfzeile

Inhalt

Neuer Gebührentarif zur Abfallverordnung

19. Mai 2023

Neuer Gebührentarif zur Abfallverordnung

Gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 1 der Abfall-Verordnung vom 5. November 1993 setzt der Gemeinderat den Gebührentarif zur Abfallverordnung ab 1. Januar 2024 wie folgt fest (GRB 66/10.05.2023):
 

Grundgebühr      
- pro Einfamilienhaus oder ähnliche Bauformen alt  Fr. 105.00
  neu    Fr.  80.00
- pro Wohnung ab 3 Zimmer     alt Fr. 95.00
  neu Fr. 70.00
-pro Kleinwohnung (bis 2.5 Zimmer)  alt Fr. 80.00
  neu Fr. 60.00
- pro Betrieb (Gewerbe, Dienstleistung, Atelier, Büro) alt Fr. 105.00
  neu Fr. 80.00
- Hofsiedlung (Bedienung 1 x monatlich) alt Fr. 50.00
  neu Fr. 40.00

 

Grüngutjahresvignetten      
140-Liter-Container    alt Fr. 90.00
  neu Fr. 80.00
240-Liter-Container             alt Fr. 180.00
  neu Fr. 140.00
660-Liter-Container               alt Fr. 450.00
  neu Fr. 380.00
770-Liter-Container   alt Fr. 540.00
  neu Fr. 440.00

 

Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung Lufingen zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs eingereicht wer-den. Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.