Wahlanordnung Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden Lufingen für die Amtsdauer 2026 – 2030
Wahlanordnung Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden Lufingen für die Amtsdauer 2026 – 2030
Der Gemeinderat Lufingen ordnet den ersten Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der nachfolgenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 für Sonntag, 8. März 2025 an:
• Gemeinderat (4 Mitglieder inkl. Präsidium)
• Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
• Primarschulpflege (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
Die Wahl wird gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung Lufingen sowie den §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.
Einen Wahlvorschlag einreichen kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Lufingen hat (§ 23 Abs. 2 GPR). Wahlvorschläge sind beim Gemeinderat Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, bis spätestens 3. Dezember 2025, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Lufingen hat. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Lufingen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen erhältlich oder können auf www.lufingen.ch heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Auch können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat Lufingen erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am Sonntag, 8. März 2026 der erste Wahlgang statt. Die Urnenwahl wird gemäss Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang (§ 84a GPR).
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben wer-den (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
24. Oktober 2025 Gemeinderat Lufingen
Zugehörige Objekte
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| Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat 2026-2030 (PDF, 188.25 kB) | Download | 0 | Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat 2026-2030 |
| Gesamterneuerungswahlen Primarschulpflege 2026-2030 (PDF, 188.48 kB) | Download | 1 | Gesamterneuerungswahlen Primarschulpflege 2026-2030 |
| Gesamterneuerungswahlen RPK 2026-2030 (PDF, 188.52 kB) | Download | 2 | Gesamterneuerungswahlen RPK 2026-2030 |