Genehmigung Schutzvertrag (verwaltungsrechtlicher Vertrag), Hinterdorfstrasse 12, Assek.-Nr. 74 auf Kat.-Nr. 57, 8426 Lufingen
1. Das Gebäude Assek.-Nr. 74 auf Kat.-Nr. 57, Hinterdorfstrasse 12, 8426 Lufingen, wird unter Schutz gestellt.
2. Der verwaltungsrechtliche Vertrag mit dem Eigentümer betreffend die Unterschutzstellung der Liegenschaft, Assek.-Nr. 74 auf Kat.-Nr. 57, Hinterdorfstrasse 12 in Lufingen, wird genehmigt.
3. Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaft ergeben sich aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag.
Einsichtnahme
Der Beschluss, der Vertrag und das Gutachten liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung
ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.