Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, besteht während der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zh.ch/hunde