Kopfzeile

Inhalt

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.

Die Gemeindeversammlungs-Broschüren (Anträge und Weisungen) können auf der Homepage herunter geladen werden.

Kontakt

Kurt Renk
kurt.renk@lufingen.ch

Ort

Primarschulhaus Gsteig alte Turnhalle
Im Gsteig
8426 Lufingen

Aufgaben

Gemeindeversammlungen finden in der Regel zwei Mal pro Jahr statt, nämlich:

Im Juni: Zur Abnahme der Jahresrechnung des Vorjahres

Im Dezember: Zur Abnahme des Budgets und zur Festsetzung des Steuerfusses für das Folgejahr


Aufgaben nach Bedarf:

  • Bewilligung von Objektkrediten
  • Erlasse und Änderung von Verordnungen
  • Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen, etc.
  • Beschluss über Grundstückgeschäfte
  • Behandlung von Initiativen

Voraussetzungen

Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Lufingen ab 18 Jahren sind an der Gemeindeversammlung zur Teilnahme berechtigt.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung