Änderung amtliches Publikationsorgan per 1. August 2026
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindewebseite www.lufingen.ch per 1. August 2026 als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde und der Primarschule Lufingen festzulegen. Mit diesem Schritt schliesst sich Lufingen zahlreichen Zürcher Gemeinden an, die ihre amtlichen Veröffentlichungen bereits auf elektronische Publikationen umgestellt haben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der gesamte Beschluss finden Sie unten.
Zugehörige Objekte
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| GRB88 Amtliches Publikationsorgan Änderung und Inkraftsetzung per 1. August 2026 gemäss § 7 GG (PDF, 66 kB) | Download | 0 | GRB88 Amtliches Publikationsorgan Änderung und Inkraftsetzung per 1. August 2026 gemäss § 7 GG |