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Generelles Feuerverbot im gesamten Embrachertal, gültig ab 15.07.2026, 12:00 Uhr

14. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr gilt in den Gemeinden im Embrachertal ab Mittwoch, 15. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot.

Verboten sind insbesondere:

  • das Entfachen sämtlicher offener Feuer (z. B. Feuerstellen, Lagerfeuer, Grillfeuer, Feuerschalen und Holzgrills)
  • sämtliche glutbildende Feuer
  • das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper
  • das Anzünden von Wunderkerzen und Himmelslaternen
  • das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Raucherwaren (Zigaretten, Zigarren usw.)

Weiterhin erlaubt sind:

  • Gasgrills
  • Elektrogrills

Auch bei deren Verwendung ist äusserste Vorsicht geboten. Brennbare Materialien sind fernzuhalten und die Geräte dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden.

Das Feuerverbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Es wird aufgehoben, sobald sich die Brandgefahr aufgrund ausreichender und anhaltender Niederschläge nachhaltig entschärft hat.

Die Gemeinden im Embrachertal