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Fütterungsverbot für Wildtiere

31. Juli 2026

Auf Empfehlung der Jagdgesellschaft Lufingen weist die Gemeinde darauf hin, dass das Füttern von Wildtieren, insbesondere von Rotmilanen, im Bereich der Buckstrasse in Augwil zu unterlassen ist. Das Füttern von Wildtieren ist gemäss Jagdgesetz verboten und kann mit einer Busse von CHF 150.– geahndet werden. Wir danken für die Beachtung.

Gemeinde Lufingen