Aufhebung Feuerverbot Gemeindegebiet gültig ab 28.08.2026, 12:00 Uhr
Das seit dem 15. Juli 2026 geltende generelle Feuerverbot in der Gemeinde Lufingen wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen. Das Entfachen von Feuer sowie das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material (z. B. Zigaretten) sind in diesen Bereichen nach wie vor verboten. Das Verbot gilt auch für offizielle befestigte Feuerstellen.
Die Bevölkerung wird gebeten, beim Umgang mit Feuer weiterhin die notwendige Vorsicht walten zu lassen und die geltenden Bestimmungen zu beachten.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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| 133 Präsidialverfügung Aufhebung Feuerverbot (PDF, 47 kB) | Download | 0 | 133 Präsidialverfügung Aufhebung Feuerverbot |