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Schutzvertrag nach § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG); Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag, Mülistrasse 5.1, 5, 7.1 und 7, Assek.-Nrn. 48 auf Kat.-Nr. 653, Lufingen

23. Oktober 2026

Der Gemeinderat Lufingen hat am 19. August 2026 beschlossen:

1. Die Gebäude Assek.-Nrn. 48 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1653, Mülistrasse 5.1, 5, und 7, werden gemäss verwaltungsrechtlichen Vertrag unter Schutz gestellt, nicht hingegen das Gebäude Mülistrasse 7.1 (Kegelbahn).

2. Der verwaltungsrechtliche Vertrag mit der Eigentümerin betreffend die Unterschutzstellung der Gebäude an der Mülistrasse 5.1 und 5 sowie die Unterschutzstellung der Kubatur des Gebäudes an der Mülistrasse 7 gemäss Vorprojekt, wobei das Gebäude an der Mülistrasse 7.1 (Kegelbahn) vom Schutz ausgeschlossen ist, wird genehmigt.

3. Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaft ergeben sich aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag.

Einsichtnahme:
Der Beschluss, der verwaltungsrechtliche Vertrag sowie die Gutachten und das Vorprojekt betreffend das Gebäude Mülistrasse 7 liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsicht auf.

Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 23.11.2026