Steueramt: Einzahlungsscheine
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 043 204 20 50 | Kontaktformular |
Bemerkung
Bitte beachten Sie jedoch, dass definitiv veranlagte Steuern grundsätzlich innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen sind.
Ein Ratengesuch für defintive Steuern ist separat an das Steueramt zu richten und muss bewilligt werden. (siehe Online-Formular Stundungsgesuch)
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.