Hauskehricht, Betriebskehricht, Sperrgut
Jeden Montag
Ausnahmen:
Ostermontag, 21.04.2025 verschoben auf: Dienstag, 22.04.2025
Pfingstmontag, 09.06.2025 verschoben auf: Dienstag, 10.06.2025
Weitere Informationen finden Sie in unserem Abfallkalender.
Ebenfalls steht Ihnen unsere Lufinger App zur Verfügung. Hier können u.a. Erinnerungen für die Abfallsammlungen hinterlegt werden.
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Hauskehricht wird nur mitgenommen, wenn er in den offiziellen, gebührenpflichtigen IGKSG-Säcken bereitgestellt wird, erhältlich z.B. im Volgladen in Lufingen.
Sperrige brennbare Materialien gelten als Sperrgut und müssen für die Abfuhr mit Sperrgutmarken versehen werden. Sperrgutmarken verkauft die Gemeindeverwaltung.
- Bis 5 kg = 1 kleine Sperrgutmarke
- Bis 10 kg = 2 kleine Sperrgutmarken
- Bis 15 kg = 3 kleine Sperrgutmarken
- Bis 25 kg = 1 grosse Sperrgutmarke