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Hauskehricht, Betriebskehricht, Sperrgut

Jeden Montag

Ausnahmen:
Neujahr, 01.01.2024 verschoben auf: Mittwoch, 03.01.2024
Ostermontag, 01.04.2024 verschoben auf: Dienstag, 02.04.2024
Pfingstmontag, 20.05.2024 verschoben auf: Dienstag, 21.05.2024

Weitere Informationen finden Sie in unserem Abfallkalender


Hauskehricht wird nur mitgenommen, wenn er in den offiziellen, gebührenpflichtigen IGKSG-Säcken bereitgestellt wird, erhältich z.B. im Volgladen in Lufingen.

Sperrige brennbare Materialien gelten als Sperrgut und müssen für die Abfuhr mit Sperrgutmarken versehen werden. Sperrgutmarken verkauft die Gemeindeverwaltung.

 

  • Bis 5 kg = 1 kleine Sperrgutmarke
  • Bis 10 kg = 2 kleine Sperrgutmarken
  • Bis 15 kg = 3 kleine Sperrgutmarken
  • Bis 25 kg = 1 grosse Sperrgutmarke

 

bis 7.00 Uhr bereitstellen