Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 - Publikation der provisorischen Wahlvorschläge, Ansetzung 2. Frist
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates
für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge, Ansetzung 2. Frist
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 30. August 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates innert der gesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):
- Fausch Corinne, 1982
Lehrerin / Schulleiterin
Augwilerstrasse 85
parteilos - Grando Adrian F., 1963
pens. Flugverkehrsleiter
Augwilerstrasse 48
parteilos - Meier Patrick, 1986
kaufmännischer Angestellter
Vogelhaldenstrasse 46
parteilos - Rechsteiner Pascal, 1976
Verkauf Aussendienst
Aspbachstrasse 4
parteilos
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 1. November 2024, 11:30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt beim Gemeinderat eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Lufingen hat. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Lufingen unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen erhältlich oder können ab der Website (www.lufingen.ch) heruntergeladen werden.
Die Voraussetzungen für die stille Wahl sind nicht erfüllt. Es wird daher eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 9. Februar 2025, ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 18. Mai 2025 statt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Lufingen, 25. Oktober 2024
Gemeinderat Lufingen