Kopfzeile

Inhalt

Identitätskarte

Ab dem 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. 

Die bisherigen Bestimmungen bleiben bis zum 1. November 2026 bestehen. Die Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Lufingen beantragt werden.

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger frei wählen, ob sie die bisherige Identitätskarte ohne Chip oder die neue biometrische Identitätskarte mit Chip beziehen möchten. Die neue biometrische Identitätskarte ist freiwillig.

Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Lufingen beantragt werden.

Bitte bringen Sie mit:

  • die alte Identitätskarte (sofern vorhanden)

  • den Führerausweis/Pass, falls keine Identitätskarte vorhanden ist

  • bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige

  • ein digitales oder physisches Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist

Die Qualitätsanforderungen an das Passfoto finden Sie auf der Website des Bundesamts für Polizei fedpolExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. 
Das Passfoto für die Identitätskarte kann durch uns Vorort erstellt werden. 

Die Identitätskarte muss persönlich beantragt werden. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche. Diese müssen zusätzlich von einem Elternteil bzw. der Inhaberin oder dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.

 

Gebühren

Ausweisart

Preis in Fr.

Gültigkeit

IDK Erwachsene

70.00

10 Jahre

IDK Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre

35.00

5 Jahre


Die Ausstellung dauert in der Regel maximal 10 Arbeitstage.

Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.

Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.

Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Lufingen, sondern beim kantonalen Passbüro beantragt werden.

Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.

Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Notpass
Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.

Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Zugehörige Objekte