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Steueramt: Steuererklärung Fristerstreckung

Fristenstreckung

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Formular für die Fristenstreckung der Steuererklärung.

Frist bis 30. April 2025 verlängert

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung wurde bis 30. April verlängert. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärung einen Monat länger bearbeiten. Sie müssen nicht selbst eine Fristerstreckung eingeben.

ACHTUNG
Nach dem Klick auf "Weiter" müssen die Angaben überprüft werden.
Das Formular wird erst nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen (Seite 2) und durch klicken auf "Senden" eingereicht.

Sie erhalten nach erfolgreicher Einreichung eine Bestätigung per E-Mail in welcher der Status ersichtlich ist. 
 

Verfahren

Sie erhalten in den nächsten Tagen die Bestätigung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.