Familien- und Schulergänzende Kinderbetreuung
Gemeindebeitragsreglement für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 das Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung auf die schulergänzende Betreuung ausgedehnt (siehe Verhandlungsbericht). Der Gemeinderatsbeschluss liegt samt Reglement während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung Lufingen zur Einsichtnahme auf und kann ab der Homepage heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Lufingen