Kopfzeile

Inhalt

Reglement Vereinsförderung Gemeinde Lufingen

5. Juni 2026

Der Gemeinderat Lufingen hat ein neues Vereinsförderungskonzept verabschiedet. Mit dessen Inkrafttreten per 1. Januar 2027 schafft die Gemeinde erstmals klare und einheitliche Grundlagen für die Unterstützung der ortsansässigen Vereine sowie der Kinder- und Jugendförderung. Künftig erhalten Vereine mit Sitz in Lufingen einen jährlichen Grundbeitrag. Zusätzlich fördert die Gemeinde Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr mit einem jährlichen Beitrag von CHF 50 pro Person. Gleichzeitig sollen die Vereine verstärkt in Gemeindeanlässe eingebunden werden. Damit sollen das Dorfleben sowie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vereinen weiter gestärkt werden.

Das neue Reglement über die Vereinsförderung kann unten eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Zugehörige Objekte

Name Download
2027-01-01 - Reglement Vereinsförderung der Politischen Gemeinde Lufingen (PDF, 262 kB) Download 0 2027-01-01 - Reglement Vereinsförderung der Politischen Gemeinde Lufingen