Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 – 2033
Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 – 2033
Der Gemeinderat Lufingen ordnet die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters der Gemeinde Lufingen für die Amtsdauer 2027 – 2033 an. Die Wahl findet am 28. Februar 2027 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 6. Juni 2027 angesetzt.
Die Wahl erfolgt an der Urne. Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung der Gemeinde Lufingen besteht die Möglichkeit der stillen Wahl. Das Vorverfahren wird gestützt auf §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am 25. November 2026, 18.00 Uhr beim Gemeinderat Lufingen, Mülistrasse 16, 8426 Lufingen, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich. Die vorgeschlagene Person ist auf dem Wahlvorschlag mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort zu bezeichnen. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis «bisher» angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Lufingen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlags kann nicht zurückgezogen werden. Jede stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Das Formular für den Wahlvorschlag ist bei der Gemeinde Lufingen, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, erhältlich oder kann von der Homepage der Gemeinde Lufingen heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, können Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen sowie neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Gemeinderat Lufingen erklärt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt, wenn die Zahl der definitiv vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu besetzenden Stellen nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt (§ 54 GPR).
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird die Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 28. Februar 2027, statt. Ein allfälliger zweiter Wahl gang findet am Sonntag, 6. Juni 2027, statt. Wird eine Urnenwahl durchgeführt, wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf welchem die öffentlich zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
16. Oktober 2026 Gemeinderat Lufingen
Zugehörige Objekte
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| Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 (PDF, 129 kB) | Download | 0 | Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 |
| Wahlvorschlag FriedensrichterIn 2027-2033 (PDF, 146 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag FriedensrichterIn 2027-2033 |