Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt
- Nummer
- 100.2
- Name
- Verordnung über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt
- Erlassdatum
- 31. Oktober 2017
- Inkrafttreten
- 1. Juli 2018
- Informationen
Diese Verordnung regelt die Entschädigungen, Zulagen, Spesenvergütungen, die Tag- und Sitzungsgelder sowie den Versicherungsschutz der Behörden, Kommissionen und nebenamtlichen Funktionäre.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Behordenentschadigung.pdf | Download | 0 | Behordenentschadigung.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 043 204 20 40 | gemeindeverwaltung@lufingen.ch |